AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Stein & Keramik Solution GmbH

1. Geltung
Sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen uns als Auftragnehmer und dem Auftraggeber (im
Folgenden Kunde) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen
(im Folgenden auch Geschäftsbedingungen). Diese Geschäftsbedingungen gelten als
Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber.
Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass wir bereits jetzt Widerspruch gegen
sämtliche abweichende Regelungen in einer Bestellung oder in sonstigen Geschäftspapieren
des Kunden erheben. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht
anerkannt und gelten nur im Falle unserer schriftlichen Bestätigung, auch wenn wir diesen im
Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Diese Geschäftsbedingungen gelten
als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit dem Kunden.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Begriffsbestimmungen:
Verbraucher ist ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl 1979/140
in der geltenden Fassung) und somit eine natürliche oder juristische Person die kein
Unternehmer ist.
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens
gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisationen selbständiger
wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote und Preislisten sind unverbindlich und freibleibend. Vertragsabschlüsse
kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder eine von uns gesetzte
Erfüllungshandlung (z.B. Auslieferung/Versendung der Ware) zustande. Alle sonstigen, auch
später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung wirksam. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche
Erklärungen in unserem Namen abzugeben, sofern von uns nicht gegenüber dem Kunden
offengelegte Spezialvollmachten erteilt wurden.
Ansicht- und Auswahlsendungen im Rahmen von Bestellungen gelten als durch den Kunden
genehmigt, wenn sie nicht binnen 14 Tagen (einlangend bei uns) zurückgesendet werden.
Technische Angaben in unseren Unterlagen verstehen sich bloß als Annäherungswerte,
sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert werden. Konstruktions- bzw.
produktionsbedingte Änderungen und Abweichungen bleiben in jedem Fall vorbehalten. Bloße
Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen können
von uns jederzeit berichtigt werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,
Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält
bzw. erwirbt daran keine wie immer gearteten Rechte, wie z.B. Weitergabe- oder
Verwertungsrechte. Der Käufer ist nicht berechtigt, diese Unterlagen Dritten zugänglich zu
machen. Diese Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzustellen.

3. Preise
Alle von uns genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nichts anderes
ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (€), exklusive Umsatzsteuer. Kostenvoranschläge werden,
soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird, ohne Gewährleistung für deren
Richtigkeit erstellt.
Alle von uns einem Verbraucher genannten oder mit diesem vereinbarten Preise entsprechen
der aktuellen Kalkulation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und sind jedenfalls 10 Tage
gültig.
Gegenüber einem Unternehmer berechtigen uns allfällige Änderungen von Lohnkosten
aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher
Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur
Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialen, Energie, Transporte,
Fremdarbeiten, Finanzierung etc., die Preise jederzeit entsprechend zu erhöhen. Dem
Unternehmer steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des
Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer
schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen.
Kosten für Versand, Zoll und sonstige Leistungen (Montage, Aufstellung, etc.) werden dem
Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, für die Ware eine Transportversicherung abzuschließen.
Die Preise des Angebotes gelten nur bei Bestellung des gesamten Angebotes. Es wird
vorausgesetzt, dass die Lieferung bzw. Montage in einem Zuge vorgenommen werden kann.
Mehrkosten, die durch nicht vorhersehbare, im Zusammenhang allenfalls mit der Bauführung
erforderlich gewordene Unterbrechungen der Montage entstehen, werden gesondert in
Rechnung gestellt.
Bestellte, im Angebot jedoch nicht enthaltene Arbeiten werden entsprechend dem Aufwand zu
unseren Bedingungen und Verrechnungssätzen durchgeführt.

4. Lieferung
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Die
jeweilige Frist beginnt jedoch nicht bevor alle zur Erfüllung unserer Verpflichtungen
erforderlichen technischen oder sonstigen Informationen, Unterlagen, Anzahlungen oder
sonstigen Leistungen des Kunden von uns als bei uns eingelangt bestätigt wurden. Bei Verzug
mit vereinbarten Zahlungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die Lieferfrist ist
gewahrt, wenn der Liefergegenstand unser Lager vor Fristablauf verlässt oder von uns bis
dahin dem Kunden die Lieferbereitschaft mitgeteilt wird.
Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, sind aber nicht verbindlich.
Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur
Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen,
sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt. Wir sind berechtigt, Teil- oder
Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
Die Wahl von Versandart und Versandweg bleiben uns unter Ausschluss jeder Haftung
vorbehalten. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die billigste Beförderungsart zu
wählen.
Die Verpackung – auch von Teil und/oder Vorlieferungen – erfolgt in handelsüblicher Weise.
Darüberhinausgehende Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden.
Express- und Luftfrachtzuschläge werden gesondert verrechnet. Transportversicherungen
werden nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.
Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb
unseres Einflussbereiches, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens
unserer Vorlieferanten, berechtigen uns unter Ausschluss von jedweden Rechtsansprüchen,
insbesondere von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen,
dazu, entweder die Fristen entsprechend zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten
Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem
Zeitpunkt eintreten, indem wir uns in Verzug befinden.
Die Lieferfrist wird allenfalls angemessen verlängert, wenn aus baulichen Gründen oder auf
Grund von behördlichen Auflagen oder auf Wunsch des Kunden Änderungen in der
Ausführung erforderlich sind, welche Mehrlieferungen bzw. Mehrleistungen bedingen, oder
wenn aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Fortführung unserer Arbeiten
unmöglich oder erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Dadurch entstehende
Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch uns an den Kunden, spätestens jedoch mit
Abgang der Lieferung aus unserem Lager, im Falle direkter Lieferung ab Lager unseres
Lieferanten, geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig einer für die
Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung über; dies gilt auch dann, wenn wir
noch zusätzliche Leistungen (wie z.B. die Aufstellung, Montage, etc.) übernommen haben.
Falls die Absendung einer versandbereiten Ware oder die vereinbarte Montage ohne unser
Verschulden nicht möglich ist, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden
nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt; hierbei sind wir
insbesondere dazu berechtigt, die Lagerung zu marktüblichen Preisen selbst vorzunehmen
oder die versandbereite Ware im Namen und auf Rechnung des Kunden bei Dritten
einzulagern. Unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort und die Übernahme
allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.

5. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnungsverbot, Auslandslieferungen
Unsere Rechnungen – auch Teilrechnungen – sind drei Tage nach Ausstellungsdatum netto
spesen- und abzugsfrei, insbesondere ohne Skontoabzug, zur Zahlung fällig. Es bleibt uns
vorbehalten, eingehende Zahlungen auf allfällige mehrere Forderungen nach unserem
Ermessen zu widmen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern.
Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen zu bezahlen,
wobei wir berechtigt sind, darüberhinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu
machen. Der Kunde hat darüber hinaus die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu
ersetzen. Sofern eine Mahnung durch uns erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter
Mahnung einen Betrag von € 12,00 zu bezahlen.
Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder werden Umstände bekannt, welche die
Kreditwürdigkeit des Kunden aus unserer Sicht zu mindern geeignet sind, werden sämtliche
Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall nur gegen
Vorauszahlung.
Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Verbraucher hat ein
Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für
Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des
Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind.
Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
Bei Exportgeschäften ist ausschließlich der Kunde dazu verpflichtet, für die Einholung und
Aufrechterhaltung der notwendigen Export-, Zoll- und sonstigen Bewilligungen und
dergleichen auf eigene Kosten zu sorgen. Wir erteilen keine wie immer geartete Gewähr oder
Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Waren. Weiters hat der Kunde
sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen im Original an uns zurückzusenden,
ansonsten er verpflichtet ist, allfällige Mehrwertsteuer zu bezahlen.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren, gleich aus
welchem Rechtsgrund – auch aus vorangegangenen Geschäften – vor. Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt, sofern wir – wozu wir einseitig berechtigt sind
– keinen Rücktritt vom Vertrag erklären, grundsätzlich nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt
die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Entgeltes, nicht auf.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verpfändung,
Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über den gekauften Gegenstand an einen
Dritten unzulässig.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden
Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen
Materialien erwerben wir Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach
Maßgabe der Wertschöpfungsanteile.
Veräußert der Kunde den Liefergegenstand trotzdem, so tritt er schon jetzt seine Forderungen
gegen seine Abnehmer an uns bis zur Höhe unserer Forderung gegen ihn im Voraus ab. Wir
nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Name und Anschrift
seiner Abnehmer, den Bestand und die Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden
Forderungen bekanntzugeben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung
mitzuteilen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung
dieser Forderung an uns in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Wir sind jederzeit
berechtigt, den Abnehmer des Kunden von der Zession zu verständigen. Allfällige
Zessionsgebühren sind vom Kunden zu tragen.
Von einer Pfändung oder anderen (wie immer gearteten) Beeinträchtigung des Eigentums
durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die
Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von
Interventionsprozessen und dergleichen, zu tragen.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so
wird die gesamte Restschuld sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen.
Wir sind in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter
Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme des
Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen, entweder den Kaufgegenstand zu
veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20% Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf
seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum
Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden
für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis
zu berechnen.

7. Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung
Gemeinsame Bestimmungen für Verbraucher und Unternehmer:
Wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder
Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornehmen, geht das zu Lasten des Kunden. Im
Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen,
sachgemäß abzuladen und zu lagern.
Für unseren Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir im
Höchstmaß des bei uns bestellten Auftragswertes und nur bei eigenem Vorsatz oder bei
eigenem grobem Verschulden oder bei Vorsatz und groben Verschulden der für uns tätigen
Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche wir bereits bei leichter
Fahrlässigkeit und bei Verbrauchern unbeschränkt haften. Der Ersatz von Folgeschäden,
reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist
gegenüber Unternehmern zur Gänze, gegenüber Verbrauchern nur bei leichter Fahrlässigkeit
unsererseits ausgeschlossen.
Die Ausführung erfolgt prinzipiell nach den Richtlinien der betreffenden ÖNORM. Für Maße,
Bearbeitung und Bezeichnung ist die betreffende ÖNORM maßgebend. Da das Merkmal von
Naturstein seine Einzigartigkeit und individuelle Zusammensetzung ist, handelt es sich bei
Quarzadern, Poren und Einsprengungen, Zeichnungs- und Farbunterschieden um keinen
Mangel, der eine Wertminderung zur Folge hätte. Sollten diesbezügliche Toleranzen im Sinne
der Ö-Normen überschritten sein, so handelt es sich lediglich um optische Mängel, die
ausschließlich zur Preisminderung berechtigen, nicht jedoch zu einem Anspruch auf
Austausch oder Wandlung. Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende
Abweichungen von einem Muster in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität und Farbe sind
unbeachtliche Mängel und gelten vorweg als genehmigt. Aufgrund der Einzigartigkeit von
Natursteinen übernehmen wir daher keine Haftung dafür, dass eine Ergänzungs- oder
Nachlieferung in Farbe und Muster gleichartigen Materials möglich ist. Gleiches gilt aufgrund
veränderter Produktionstechnik oder Produktionseinstellungen für Werkstücke und
Oberflächenbearbeitungen. Für den Fall von Schäden, nötigen Ausbesserungen oder
Erweiterungen der Fläche ist daher eine Reservemenge durch den Kunden Vorsorge zu
treffen.
Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen –
ausgenommen reine Geldforderungen bei Unternehmergeschäften – ist unzulässig.
Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung
keine Gewähr.
Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen
Produktinformationen gegeben werden, sind, um allfällige Schäden zu vermeiden, vom
Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die definierten Anwendungsbereiche
hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.
Bei Geschäften mit Unternehmern gilt darüber hinaus nachstehendes:
Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch
binnen drei Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem
Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder
Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung
der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden
konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Lieferung und wird durch
Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferungen.
Solche Mängel sind binnen drei Tagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss
von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung
schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der
Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
Darüber hinaus gehende Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa
falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) müssen vom Unternehmer binnen drei Tagen
ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden, auch wenn
die Ware nicht direkt an den Kunden geliefert wird. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt
und kann von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.
Unsere Beratung, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit den
Unternehmer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung und für den
beabsichtigten Zweck.
Der Unternehmer hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der
Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
Für diejenigen Waren, die wir unsererseits von Zulieferanten bezogen haben, leisten wir
lediglich Gewähr im Rahmen der uns gegen den Lieferanten zustehenden
Gewährleistungsansprüche. Wir leisten bei den von uns gelieferten Produkten lediglich
Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten
Eigenschaften aufweisen. Für darüberhinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen
Äußerungen – wie z.B. Werbung und in den, den Produkten beigefügten Angaben –
enthaltenen Eigenschaften leisten wir nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von uns
im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind.
Bei durch uns verlegten Produkten berechtigen nur solche Mängel die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen, welche die Funktionsfähigkeit und nicht bloß das äußere
Erscheinungsbild betreffen. Eine allfällige Gewährleistungspflicht bezieht sich ausnahmslos
auf die schadhaften Bereiche, nicht jedoch auf die für die Mängelbehebung benötigte
Arbeitszeit und die Fahrtkosten.
Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die Gewährleistungsansprüche durch Austausch,
Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllen.
Sofern in einer Sondervereinbarung nicht anders geregelt, ist bei Unternehmergeschäften der
Erfüllungsort für unsere aus dem Titel der Gewährleistung zu erbringenden Leistungen der
Sitz unseres Unternehmens.
Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen –
ausgenommen reine Geldforderungen – ist unzulässig. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware
durch den Unternehmer entfallen uns gegenüber sämtlichen Ansprüchen aus dem Titel der
Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.
Uns trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich der vom Unternehmer beigestellten
Materialien, Daten und Unterlagen. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern die
Richtigkeit der gespeicherten Daten von uns nicht überprüft. Wir übernehmen keine wie immer
geartete Haftung für direkte und indirekte Schäden, welche durch Fehler solcher Daten und
Materialien verursacht werden.
Sollte der Unternehmer selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder
ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns
gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des
österreichischen Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.
Bringt der Unternehmer die von uns gelieferte Ware außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die
Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen, sofern dies nach dem
zwischen ihm und dem Abnehmer anzuwendenden oder vereinbarten Recht möglich ist. In
diesem Falle oder bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Unternehmer verpflichtet,
uns hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu
halten.

8. Vertragsanpassung, Vertragsrücktritt
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den
Inhalt der Leistung erheblich verändert oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für
den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag
angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht
Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses
unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn mit dem Kunden zunächst
eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen
Gründen, wie insbesondere Konkurs bzw. Insolvenz des Kunden oder Konkursabweisung
mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir unbeschadet sonstiger
wie immer gearteter Ansprüche zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne Nachfristsetzung
berechtigt. Der Rücktritt wird durch unsere einseitige Erklärung rechtswirksam.

9. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten der Vertragspartner ist der Ort unseres
Hauptsitzes in 4222 Langenstein, dies unabhängig von jeder Vereinbarung über den Lieferort
und die Übernahme allfälliger Transportkosten oder den Zahlungsort.
Auf sämtliche, insbesondere der vertraglichen (Liefer-)Vereinbarung und diesen
Geschäftsbedingungen unterliegende Rechtsgeschäfte, ist ausschließlich österreichisches
materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen,
insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung
ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung
die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B.
das UN-Kaufrecht – vor, so sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch für Fragen über das
Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages. Bei
Verbrauchergeschäften gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz
durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis
ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für unseren Kunden ausschließlich
das sachlich für die Landeshauptstadt Linz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt,
nach unserer Wahl den Kunden auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach
nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. Für Verbraucher gilt dieser
Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt außerhalb der Republik Österreich hat und nicht in Österreich beschäftigt ist.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen lässt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die
Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10. Datenschutz, Adressenänderung
Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten des Kunden in Erfüllung dieses
Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Diesbezüglich
verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse
nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekanntzugeben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls
sie an die uns zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden,
den Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.

11. Schutzrechte Dritter
Bei Sonderanfertigungen garantiert der Kunde, dass durch die vertragsgemäße Erstellung der
Liefergegenstände oder sonstigen Leistungen keine Schutzrechte Dritter (Patent-, Marken-,
Muster-, Urheberrechte, Ausstattung, Produktbezeichnungen, Know-how, Gebietsschutz und
Rechte ähnlicher Art und zwar auch dann, wenn deren Erteilung gegebenenfalls erst beantragt
ist) verletzt werden. Wir sind nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob hinsichtlich der
herzustellenden Ware immaterielle Rechte Dritter bestehen bzw. ob solche verletzt werden.
Der Kunde hat uns von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter zur Gänze freizustellen und klagund
schadlos zu halten.

12. Montage
Die Vorarbeiten für die Durchführung der allfälligen Montage sind vom Kunden so rechtzeitig
vorzunehmen, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und
ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann; andernfalls
sind wir berechtigt, den Montagebeginn ohne Säumnisfolgen zu verlegen, wobei die bereits
aufgelaufenen Kosten dem Kunden verrechnet werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen,
dass die angelieferten Materialien, Verlegehilfsstoffe, Maschinen, Werkzeuge etc. vor Nässe,
Staub und Schmutz und sonstiger widriger Einflüsse geschützt sind und sorgfältig gelagert
werden. Wir übernehmen keine Haftung für auf der Baustelle eintretende Beschädigung am
Werk bzw. am gelieferten Material z.B. durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Wasser,
chemische Einflüsse und/oder Sachbeschädigung durch den Kunden oder Dritte. Der Kunde
ist darüber hinaus auf seine Kosten und Gefahr zur rechtzeitigen technischen Hilfestellung
sowie zu sämtlichen, zur Erfüllung des Vertrages notwendigen bauseitigen Leistungen, wie
beispielsweise zur Bereitstellung der zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen
Hilfsmittel und Hilfseinrichtungen wie z.B. Stapler, Kran, Hebezeuge, Gerüstungen und
sonstiges, über das normale Monteurshandwerkszeug hinaus erforderliche Werkzeug, sowie
Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft einschließlich der erforderlichen Anschlüsse für Strom
und Wasser verpflichtet.
Für die unmittelbar mit der Montage zusammenhängenden Nebenarbeiten stellt der Kunde auf
seine Kosten und Gefahr die notwendigen und geeigneten Hilfskräfte (z.B. Spengler,
Dachdecker, Schlosser, Handlanger etc.) zur Verfügung.
Erfolgt eine Anfertigung aufgrund von Unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen,
Modelle, etc) des Kunden, so haften wir nicht für die Richtigkeit der Konstruktion, sondern
tragen nur dafür Sorge, dass die Ausführung nach den Angaben des Kunden erfolgt. Eine
Warnpflicht unsererseits wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wir sind nicht verpflichtet, die uns
übergebenen Unterlagen auf Verletzung von Schutzrechten Dritter zu prüfen. Bei einer
allfälligen Verletzung solcher Rechte Dritter hat uns der Kunde in jeder Weise schad- und
klaglos zu halten.
Sämtliche Unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle, etc.) welche wir für den
Kunden erstellen, sind unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche
Genehmigung weder verwendet noch weitergegeben werden. Der Kunde erwirbt daran keine
wie immer gearteten Rechte.
Der Kunde stimmt zu, dass wir die für ihn erzeugten Produkte zu Werbezwecken abbilden und
– z. B. als Referenz – anderweitig präsentieren; die Gestaltung der Präsentation sowie die
Auswahl des Präsentationsmediums bleibt unserem alleinigen Ermessen überlassen.
Der Kunde ist nach erfolgter Lieferung und/oder Montage – auch wenn es sich nur um eine
Teilmontage/-lieferung handelt – verpflichtet, nach Meldung der Abnahmebereitschaft die
Lieferung und/oder Leistung unverzüglich abzunehmen und das Abnahmeprotokoll – allenfalls
unter genauer Angabe von Einwendungen – zu unterzeichnen, anderenfalls die Abnahme der
gelieferten (Teil-) Lieferung und/oder Leistung sofort als mangelfrei abgenommen gilt.

13. Urheber und Vervielfältigungsrecht
Insoweit wir selbst Inhaber der Urheber und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den
gelieferten Druckerzeugnissen oder an Teilen derselben sind, erwirbt der Kunde mit der
Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu
verbreiten (§ 16 UrhG); im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das
Vervielfältigungsrecht, in unserer Hand unberührt. Uns steht das ausschließliche Recht zu, die
von uns hergestellten Vervielfältigungsmittel und Druckerzeugnisse zur Herstellung von
Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Wir sind nicht verpflichtet, derartige
Vervielfältigungsmittel herauszugeben. Wir sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob unserem
Kunden das Recht zusteht, die Druckvorlagen zu vervielfältigen oder sonst in der
vorgesehenen Weise zu benutzen; wir sind vielmehr berechtigt anzunehmen, dass unserem
Kunden alle jene Rechte zustehen, die für die Ausführung des Auftrages Dritten gegenüber
erforderlich sind. Wir übernehmen im Hinblick auf die vom Kunden beigestellten Manuskripte,
Entwürfe, Druckstöcke, Diapositive, Sujets und sonstige Unterlagen, etc. keine wie immer
geartete Haftung für die Verletzung von Immaterialgüterrechten, egal welcher Art. Unser
Kunde ist verpflichtet, uns hinsichtlich aller Ansprüche, die von dritten Personen aus
Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen
Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu
halten. Wir verpflichten uns, solche Ansprüche unserem Kunden unverzüglich anzeigen und
ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit zu verkünden. Tritt unser Kunde auf die
Streitverkündigung hin nicht als unser Streitgenosse dem Verfahren bei, so sind wir berechtigt,
den Anspruch des Klägers anzuerkennen und uns bei unserem Kunden ohne Rücksicht auf
die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos zu halten.

14. Beigestellte Materialien und Daten
Manuskripte, Entwürfe, Druckstöcke, Diapositive, Filme und sonstige Unterlagen des Kunden
sind von diesem binnen vier Wochen nach Erledigung des Auftrages bei uns abzuholen. Nach
Ablauf dieser Frist übernehmen wir für nicht abgeholte Unterlagen keine wie immer geartete
Haftung und sind berechtigt, die Materialien auf Kosten des Kunden, ohne wie immer gearteten
Ersatzanspruch des Kunden zu entsorgen oder – nach unserem Ermessen – im Namen sowie
auf Gefahr und Kosten des Kunden zu marktüblichen Konditionen bei uns oder einem Dritten
einzulagern. Wir sind in keinem Fall dazu verpflichtet, diese Unterlagen sowie deren
Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu
verwahren.
Für Daten, welche uns vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, haften wir im obigen Sinne
nur dann, wenn uns der Kunde am Datendruck (Proof) bestätigt, dass die bei uns eingelangten
Daten mit den von ihm übermittelten Daten übereinstimmen.
Uns trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich der vom Kunden beigestellten
Materialien, Daten und Druckvorrichtungen. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern
die Richtigkeit der gespeicherten Daten von uns nicht überprüft. Wir übernehmen keine wie
immer geartete Haftung für direkte und indirekte Schäden, welche durch Fehler solcher Daten
und Materialien verursacht werden.

15. Markenschutz, Unternehmenskennzeichen
Werden von uns gelieferte Waren verarbeitet, so kann die Benutzung unseres Firmennamens,
unserer Marken oder die besondere Bezeichnung unseres Unternehmens
(Unternehmenskennzeichen) bei den damit hergestellten Erzeugnissen nur mit unserer
ausdrücklichen Einwilligung erfolgen, auch wenn die gelieferte Ware mit einem unserer
Markenzeichen oder Unternehmenskennzeichen versehen war.
Das gleiche gilt auch für die Verwendung unserer Markenzeichen, Unternehmenskennzeichen
und Produktbezeichnungen in Ankündigungen und Geschäftspapieren, insbesondere
Werbeschriften, Preislisten etc.
Es ist unzulässig, anstelle unserer Erzeugnisse unter Hinweis auf diese Erzeugnisse
Ersatzprodukte anzubieten oder zu liefern sowie in den Preislisten und ähnlichen
Geschäftspapieren unsere Produktbezeichnungen, gleichgültig ob geschützt oder nicht, mit
dem Wort „Ersatz“ in Verbindung zu bringen oder den Bezeichnungen von Ersatzprodukten
gegenüberzustellen.

16. Sonstiges
Die Überschriften der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen dienen nur
der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden.
Keine zwischen dem Kunden und uns sich vollziehende Geschäftsentwicklung und keine
Verzögerung oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß den vorliegenden
Verkaufsbedingungen uns gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als
Verzicht auf diese Rechte. Jedes uns in diesem Dokument gewährte Recht und Rechtsmittel
bzw. jeder uns in diesem Dokument gewährte Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht
gleichrangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten,
Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln.
Sofern in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen Schriftlichkeit gefordert wird, ist dieses
Formerfordernis nur dann erfüllt, wenn das betreffende Dokument eine Unterschrift mit
leserlicher Namensangabe des/der Unterzeichnenden enthält (Brief, Telefax oder E-Mail mit
elektronischer Signatur iSd § 4 (1) Signatur- und Vertrauensdienstgesetz – SVG). Ein E-Mail
erfüllt auch dann das Schriftlichkeitserfordernis, wenn ein mit einer Unterschrift im obigen
Sinne versehenes eingescanntes Dokument per E-Mail übermittelt wird.

Wir bieten Ihnen ein breites Produktsortiment in den Bereichen Naturstein und Keramik an und sind während der gesamten Planungs- und Realisierungsphase Ihres neuen Bauvorhabens für Sie da.

ANFRAGE

    Langenstein

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    Tel: 07237/66000

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    Nordkammstraße 5
    4273 Unterweißenbach
    Tel: 0660/5850424

    Dienstag --- Donnerstag

    09:00 – 17:00

    MONTAG UND FREITAG GESCHLOSSEN

    Termine außerhalb der
    Öffnungszeiten, nach Vereinbarung

    Naarn

    Kirchenweg 1
    4331 Naarn
    Tel: 0660/5850424

    Montag, Mittwoch, Freitag

    09:00 – 12:00 und 14:00 --- 16:00

    Dienstag und Donnerstag

    9:00 --- 12:00

    Termine außerhalb der
    Öffnungszeiten, nach Vereinbarung